Netzwerk Studierendencoaching
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Mitgliedschaft

Teil des Netzwerks kann werden, wer sich den Zielsetzungen des Netzwerks verpflichtet und durch Beschluss der Gründungsmitglieder aufgenommen wird.

Unterschieden wird in Vollmitglied und assoziiertes Mitglied.

Vollmitglied:

  • LMU-MitarbeiterIn;
  • Mindestanzahl an absolvierten Unterrichtseinheiten im Rahmen einer anerkannten Coaching-/Berater-/ Therapieausbildung: Die Anzahl nachzuweisender Stunden beträgt 500 LE (1 LE = 45 Minuten) und orientiert sich damit an den Standards der Systemischen Gesellschaft;
  • kontinuierliche Tätigkeiten, um Mitglied bleiben zu können: Weiterbildung, Übernahme von Aufgaben für das Netzwerk, eigene Coaching-Praxis.

Assoziiertes Mitglied:

  • LMU-MitarbeiterIn, der/die sich den Zielen des Netzwerks verpflichtet fühlt, aber die Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft nicht (oder noch nicht) erfüllt;
  • LMU-externe Unterstützerinnen und Unterstützer des Netzwerks.

Die Mitglieder des Netzwerks Studierendencoaching verpflichten sich bei der Aufnahme den Ethik-Richtlinien der Systemischen Gesellschaft. Dazu gehören insbesondere die Aspekte: Haltung in Qualität und Prozess, Klarheit, Transparenz und Persönlichkeitsschutz sowie Verpflichtung gegenüber Kolleginnen und Kollegen. Ohne diese Verpflichtung kann eine Mitgliedschaft im Netzwerk nicht begründet werden.

Noch befindet sich das Netzwerk Studierendencoaching im Aufbau. Bitte nutzen Sie daher für Ihre Anfragen hinsichtlich einer Mitgliedschaft vorerst die Informationen im Navigationspunkt "Personen".